Teilnahmebestimmungen

Art. 1: Wie lautet das Thema des Wettbewerbs?

Die Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen der Europäischen Kommission veranstaltet einen teamorientierten Fotowettbewerb mit dem Titel: "Der Euro: Was bedeutet er für uns?" Jedes Team hat dabei eine Originalaufnahme einzusenden, die die Vision des Teams zum Euro widerspiegelt. Das Foto ist zudem mit einem kurzen erklärenden Text zu versehen. Des Weiteren hat jedes Team im Teilnahmeformular zu erläutern, warum das jeweilige Foto ausgewählt wurde und welches Gedankengut es kommunizieren soll.

Die Koordinierung des Wettbewerbs erfolgt in Zusammenarbeit mit der Eventmanagement-Agentur VBA EVENTS GMBH unter der Verantwortung des Geschäftsführers.

VBA Events GmbH
Freischützstr. 94
81927 München
DEUTSCHLAND
Tel: 0 89 99 20 42-15
Fax: 0 89 99 20 42-50
Email: deutschland@euroinphoto.eu

Art. 2: Wer ist teilnahmeberechtigt?

2.1. Junge Menschen zwischen 14 und 18 Jahren, die ihren Wohnsitz in einem der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterhalten.

2.2. Nicht teilnahmeberechtigt sind die Familienangehörigen von Mitarbeitern der EU-Institutionen oder der TiPiK-Gruppe.

Art. 3: Wie kann ich am Wettbewerb teilnehmen?

3.1 Die Teilnehmer müssen Teams mit mindestens zwei oder höchstens drei Jugendlichen und einem Erwachsenen bilden, der über die gesamte Projektdauer hinweg für das Team verantwortlich zeichnet und es ebenfalls bei seiner Reise zur Preisverleihung begleitet. Ein Erwachsener hat dabei die Möglichkeit, für mehrere Teams zuständig zu sein.

3.2 Das Registrierungsformular muss online ausgefüllt und eingereicht werden.Den beaufsichtigenden Erwachsenen wird empfohlen, sich schnellstmöglich anzumelden, um stets die neuesten wettbewerbspezifischen Informationen erhalten zu können.

3.3 Das Foto und das Teilnahmeformular sind in elektronischer Form an "VBA EVENTS GMBH" einzusenden; Einsendeschluss ist Mittwoch, 31. März 2010. Es wird dringend empfohlen, die Unterlagen so früh wie möglich einzureichen, um eine rechtzeitige Zustellung sicherzustellen. Für Beiträge, die per Post übermittelt werden, ist das Datum des Poststempels für die fristgerechte Zustellung maßgeblich.

Die Teilnehmer müssen eine Kopie der eingereichten Unterlagen behalten.

Art. 4: Was muss ich tun?

Die Teilnehmer müssen ein Foto anfertigen, auf dem zu sehen ist, was der Euro für sie bedeutet. Bei der Auslegung des Themas des Wettbewerbs können die Teilnehmer ihrer Fantasie freien Lauf lassen.
Für die Teilnahme am Wettbewerb sind folgende Schritte erforderlich:

  • zunächst ist das Registrierungsformular online auszufüllen (das Foto wird später eingereicht);
  • sobald das Foto absendebereit ist, ist das Teilnahmeformular auf der Website des Wettbewerbs auszufüllen;
  • im Anschluss müssen das Foto und das ausgefüllte Teilnahmeformular per E-Mail oder Post an die nationale Koordinierungsstelle (siehe Art. 1) gesendet werden; Einsendeschluss ist der 31. März 2010.

Für das Foto gelten folgende Anforderungen:

4.1 Das Foto kann entweder in Farbe oder schwarz-weiß und mit einer herkömmlichen Kamera oder einer Digitalkamera aufgenommen sein. Es ist zulässig, die Fotos nachträglich zu bearbeiten. Dies kann Farb- oder Kompositionskorrekturen, Montagen, Collagen, Retuschierarbeiten sowie Korrekturen an Schärfe und Farbwert umfassen.
4.2 Die Fotos können entweder in digitaler Form oder als Papierabzüge eingereicht werden. Digitalaufnahmen sind per E-Mail an folgende Adresse deutschland@euroinphoto.eu und im folgenden Format einzusenden:

  • 4.961 x 3.508 Pixel in 300 dpi oder 20.671 x 14.617 Pixel in 72 dpi in allen gängigen Bildformaten (z.B. jpg, tif, png). Die E-Mail darf nicht größer sein als 10 Megabyte.
  • Abzüge (in Papierform) sind an die nationale Koordinierungsstelle VBA EVENTS GMBH zu senden, und zwar im A3-Format (Hoch- oder Querformat) - 29,7 cm × 42 cm.

4.3 Die Beiträge müssen mit einem Titel sowie einem kurzen erklärenden Text mit höchstens 150 Zeichen versehen sein. Die Teilnehmer müssen die jeweiligen Felder im Teilnahmeformular ausfüllen.
4.4 Alle Fotos müssen Originale sein. Die Einsendung von urheberrechtlich geschützten Werken ist verboten.
4.5 Sofern Personen fotografiert werden, muss es ggf. möglich sein, deren schriftliches Einverständnis zu erhalten.
4.6 Jedes Team darf nur ein Foto einreichen.
4.7 Die Fotos der Gewinner auf EU-Ebene dürfen für künftige europäische Kampagnen zum Euro bzw. der Wirtschafts- und Währungsunion (EWU) verwendet werden.

Art. 5: Wie sieht es mit Urheberrechten und geistigem Eigentum aus?

Der Endbeitrag ist ausschließlich für den Wettbewerb anzufertigen. Die Teilnehmer haften vollständig für ihre Beiträge. Die Gewinner sind damit einverstanden, der Europäischen Kommission die nicht-ausschließlichen Vertriebs- und Vervielfältigungsrechte unentgeltlich abzutreten. Entsprechend ist die Europäische Kommission nach ihrem alleinigen Ermessen berechtigt, die siegreichen Beiträge zu nutzen, zu vervielfältigen, anzupassen, zu veröffentlichen und zu verbreiten. Wir schützen das Copyright-Eigentum aller eingereichten Fotos, das beim Fotografen bleibt. Wir schützen auch die Rechte am geistigen Eigentum unter Hinzufügung des Satzes „Design von“ mit dem Namen des siegreichen Fotografen in Kleindruck an einer geeigneten Stelle der jeweiligen Vervielfältigungen. Die Beiträge werden nicht zurückgeschickt. Beiträge, die nicht zu den Gewinnern gehören, werden vernichtet.

Art. 6: Wie werden die Gewinner ausgewählt?

6.1 Die siegreichen Beiträge werden von einer siebenköpfigen Jury ermittelt: Diese sieben Personen umfassen Vertreter der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen sowie einer weiteren Generaldirektion der Europäischen Union, einen Beauftragten eines nationalen Ministeriums, einen Kommunikationsexperten, einen Pädagogen, einen Fotografen und einen jungen Menschen, der aktiv in einer Jugendorganisation involviert ist.

6.2 Für die Bewertung ausschlaggebend sind die Relevanz des gewählten Themas, die Originalität des Ausdrucks, die visuelle Wirkung sowie der ästhetische Aspekt.

6.3 Es gibt insgesamt 27 nationale Siegerteams. Unter den 27 Gewinnern werden sieben EU-Siegerteams ausgewählt. Der erste Preis geht dabei an das EU-Siegerteam, das die meisten Punkte erzielt hat. Alle sieben Teams werden zur Preisverleihung nach Brüssel eingeladen.

Art. 7: Wann werden die Gewinner ausgewählt?

Die Siegerteams werden im April 2010 ausgewählt. Alle Gewinner werden persönlich benachrichtigt, und die Fotos der nationalen Sieger auf der Website der Europäischen Kommission im jeweiligen Mitgliedstaat sowie auf der Website der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen veröffentlicht.

Die Preisverleihung für die sieben EU-Siegerteams wird im Mai 2010 in Brüssel stattfinden.

Art. 8: Welche Preise gibt es zu gewinnen?

Alle 27 nationalen Siegerteams erhalten einen Pen Drive; hierbei handelt es sich um eine professionelle 30,7 cm (12 Zoll) große Grafikplatte für Illustrationen, Skizzen, Industriedesign, Fotobearbeitung oder Web-Design.

Die sieben EU-Siegerteams werden im Mai 2010 zu einer Reise nach Brüssel eingeladen, in deren Rahmen sie die Sehenswürdigkeiten der Stadt und die EU-Institutionen entdecken und an der Preisverleihung teilnehmen. Alle sieben Teams erhalten eine Erstattung der Reise- und Unterbringungskosten für drei Jugendliche und einen begleitenden Erwachsenen. Die Fotos der nationalen Sieger werden auf der Website der Europäischen Kommission im jeweiligen Mitgliedstaat sowie auf der Website der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen veröffentlicht.

Jeder Teilnehmer des Teams mit der höchsten Punktzahl unter den sieben EU-Siegerteams erhält den ersten Preis, d. h. eine Nikon D3000 Digital SLR Camera mit 18-55 mm VR Lens Kit, Sigma-Zoom 70-300, 4 Gigabyte-Datenkarte und Tasche.

Art. 9: Haftung

Die Organisatoren haften nicht bei Absage, Verschiebung oder Änderung des Wettbewerbs infolge unvorhergesehener Umstände; ebenso übernehmen sie keinerlei Haftung bei Diebstahl, Verlust, Verzug oder Schäden, die vom Transport der Fotos herrühren. Zudem können sich die unter Art. 3 und 7 aufgeführten Daten infolge organisatorischer Gründe oder höherer Gewalt ändern. Die Teilnehmer werden in solchen Fällen schnellstmöglich informiert und infolgedessen gebeten, sich frühzeitig anzumelden.

Art. 10: Annahme der Teilnahmebestimmungen

Die Teilnahme am Wettbewerb impliziert die vollständige Annahme der damit verbundenen Bestimmungen.

Art. 11: Datenschutz

Wichtiger Hinweis zum Schutz personenbezogener Daten.